§1  Grundsatz
    Der Fanclub "Eintrachtfreunde Lehre" hat sich an keinerlei gewalttätigen Auseinandersetzungen zu beteiligen. Des Weiteren sind strafbare Handlungen zu unterlassen. Dazu zählen insbesondere rechts- bzw. linksextreme politische Äußerungen sowie die Verletzung der Stadionordnung.
§2  Mitbestimmung
    Bei fanclubbetreffenden Entscheidungen hat jedes Fanclubmitglied das Recht auf Mitbestimmung.
§3  Annahme bzw. Ablehnung eines Antrages
    Eine 2/3 Mehrheit aller anwesender Fanclubmitglieder ist notwendig, um einen Antrag erfolgreich anzunehmen bzw. abzulehnen. Bei der Entscheidung über einen Antrag müssen alle anwesenden Fanclubmitglieder befragt werden. Vor einer Entscheidung wird darüber abgestimmt, ob es eine geheime oder offene Wahl gibt.
§4  Mitgliedsbeitrag
    Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 5,- Euro. Ist ein Fanclubmitglied mit zwei Monatsbeiträgen im Verzug, so muss dieser eine Mahngebühr ab dem dritten Monat, von einem halben Monatsbeitrag, jeden weiteren Monat zusätzlich zahlen.
§5  Kasse, Kassenheft, Kassenwart, Kassenprüfer
    Die Kasse wird vom Kassenwart geführt. Er führt das Kassenheft, in dem alle Einnahmen und Ausgaben mit Datum, Höhe des Betrags und Zweck aufgeführt werden. Der Kassenprüfer prüft die Kasse auf eine eventuelle Differenz. Die Prüfung erfolgt jedes Quartal und das Ergebnis wird den Fanclub-Mitgliedern mitgeteilt.
§6  Auswärtsfahrten
    Ein Fanclubmitglied, dass zu einem Auswärtsspiel fährt, hat Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 2,- Euro aus der Fanclub-Kasse.
§7  Jahreshauptversammlung
    Einmal im Jahr wird eine Jahreshauptversammlung einberufen, sowie eine weitere im Laufe des Jahres.
§8  Neuwahlen
    Kassenprüfer, Vorstand und Präsident werden in der jeweiligen ersten Jahreshauptversammlung entlastet und anschließend neu gewählt.